Steuerberatung in Erfurt, Kölleda, Saalfeld

Eine feste Größe | Steuerberatung Göbel & Partner


Allgemeine Steuerberatung

Als Ihr steuerlicher Berater im Raum Erfurt, Kölleda, Sömmerda und Saalfeld stehen wir als feste Größe in jeder Situation an Ihrer Seite. Sei es als Existenzgründer oder etabliertes Unternehmen: Mit der richtigen Beratung versetzen wir Sie in die Lage, die richtigen unternehmerischen Entscheidungen zu treffen. Im Rahmen der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihre kurzfristige Erfolgsrechnung und kommunizieren den von uns erkannten Beratungsbedarf. Hierbei erkennen wir nicht nur betriebswirtschaftlichen Handlungsbedarf, sondern können anhand der Ergebnisse auch eine Vorausplanung Ihrer Steuerlast erstellen und frühzeitig Hinweise für eine Optimierung Ihrer steuerlichen Situation geben. Außerdem unterstützen wir Sie bereits im Rahmen der Finanzbuchhaltung dabei, die kaufmännischen Prozesse in Ihrem Unternehmen möglichst zu digitalisieren und damit zu rationalisieren. Über die Plattform DATEV Unternehmen Online läuft unsere Zusammenarbeit völlig digital, in Echtzeit und damit für Sie besonders zeit- und kosteneffizient ab. Auch um die rechtssichere Archivierung von Belegen müssen Sie sich so keine Gedanken mehr machen.

Mit der Erstellung der monatlichen Lohnbuchführung entlasten wir Sie von komplexen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung regelmäßig einhergehen. Dabei unterstützen wir Sie auch bei der Abrechnung von Reisekosten, beraten Sie bei der steuerlichen Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen und begleiten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger. Auch hier möchten wir die durch die Digitalisierung hervorgebrachten Vorteile zurückgreifen und stellen auch Ihren Arbeitnehmern sämtliche Lohnunterlagen über die digitale Plattform DATEV Arbeitnehmer Online zur Verfügung.

Schließlich decken wir auch die Erstellung Ihres Jahresabschlusses und die Erstellung der jährlich abzugebenden Steuererklärungen ab. Auch hier profitieren von unseren hohen Qualitätsstandards, denn insbesondere der Jahresabschluss stellt oft auch eine Entscheidungsgrundlage für externe Geldgeber dar und dient nicht zuletzt als jährliches Resumee Ihres betrieblichen Erfolges.


Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Unternehmensnachfolge und -umstrukturierung

Die Beratung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Bereich der steuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge und Unternehmensumstrukturierung verlangt ein besonders breites und tiefes Fachwissen. Dementsprechend liegt unser Fokus in diesen Fällen insbesondere auch auf einer eingehenden Analyse der Gegebenheiten und der Konzeption des steuerlich jeweils besten Wegs für Sie und Ihr Unternehmen. Dabei müssen neben den komplexen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts immer auch die Auswirkungen auf andere Steuerarten wie die Einkommensteuer oder Grunderwerbsteuer beachtet werden. Mit uns und unserer Beratung an Ihrer Seite finden Sie den optimalen Weg für Ihr Vorhaben. Dabei begleiten wir Sie von den ersten Gedanken bis zur finalen Umsetzung.


Nettolohnoptimierung

Auch im Bereich der Nettolohnoptimierung sind wir Ihr Partner. Auf diesem Gebiet bietet sich die Möglichkeit, Anreize für Mitarbeiter zu setzen, indem einzelne Vergütungsbestandteile so gewählt werden, dass eine steuerlich und sozialversicherungsrechtlich möglichst günstige Gehaltszusammensetzung geschaffen wird, die die Lohnnebenkosten senkt und Ihren Arbeitnehmern ein höheres Nettogehalt verschafft.


Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Oft kommt es im Bereich der Steuerverwaltung zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Steuerpflichtigen und dem Finanzamt. In diesem Fall können Sie auf uns zählen: Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und vertreten Sie im Streitfall gegenüber den Finanzbehörden und nötigenfalls auch vor den Finanzgerichten. Unsere fachliche Expertise setzen wir dabei für Sie gewinnbringend ein, indem wir zur Vermeidung langer Verfahrensdauern und hohen Kosten zunächst versuchen, den Streit außergerichtlich im Einspruchsverfahren beizulegen. Sollte dies nicht gelingen, vertreten wir Sie gern im sich anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren um Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen.

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Göbel & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft

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